Wahltherapie verständlich erklärt
Mehr Klarheit vor dem ersten Termin.
Beim Wahltherapeuten bezahlen Sie die Behandlung zunächst selbst. Anschließend können Sie die erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Versicherung einreichen.
Schritt für Schritt
So läuft Wahltherapie ab.
- 01
Verordnung & Termin
Lassen Sie sich eine ärztliche Verordnung ausstellen und vereinbaren Sie Ihren Termin. Vor einer geplanten Operation empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme.
- 02
Vorgaben der Versicherung prüfen
Je nach Versicherung und Behandlung können unterschiedliche Voraussetzungen gelten. Klären Sie vorab, ob eine Bewilligung oder weitere Unterlagen notwendig sind.
- 03
Behandlung & Bezahlung
Nach der Behandlung erhalten Sie eine Honorarnote. Diese wird zunächst direkt mit der Praxis beglichen.
- 04
Unterlagen einreichen
Reichen Sie Honorarnote, Zahlungsbestätigung und die erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Versicherung ein.
Kosten & Erstattung
Transparent statt überraschend.
Was kostet die Behandlung?
Preise und Einheitenlängen werden hier veröffentlicht, sobald sie von der Praxis bestätigt wurden. Bei der Terminvereinbarung erhalten Sie die aktuellen Konditionen.
Wie viel wird rückerstattet?
Die Höhe hängt von Versicherung, Tarif und Leistung ab. Deshalb macht die Website keine pauschale Zusage. Verbindliche Informationen erhalten Sie direkt bei Ihrer Versicherung.
Zum Termin mitbringen
Damit wir direkt starten können.
- Ärztliche Verordnung
- Vorhandene Befunde und Arztbriefe
- Informationen zu bisherigen Behandlungen
- Bequeme Kleidung, wenn passend zur Behandlung
Gut zu wissen
Fragen zur Wahltherapie
Was bedeutet Wahltherapeut?
Bei einem Wahltherapeuten wird die Behandlung zunächst direkt bezahlt. Danach können die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Versicherung eingereicht werden.
Brauche ich eine ärztliche Verordnung?
Für eine mögliche Kostenerstattung ist üblicherweise eine ärztliche Verordnung notwendig. Die konkreten Voraussetzungen sollten vor Beginn mit der eigenen Versicherung geklärt werden.
Ist eine chefärztliche Bewilligung erforderlich?
Das hängt von Versicherung, Behandlung und aktueller Regelung ab. Fragen Sie vorab bei Ihrer Versicherung nach oder sprechen Sie die Praxis bei der Terminvereinbarung darauf an.
Übernimmt eine Zusatzversicherung die restlichen Kosten?
Das hängt vollständig vom jeweiligen Vertrag ab. Eine verbindliche Auskunft kann nur die betreffende Zusatz- oder Unfallversicherung geben.
Persönlich erreichbar
Wie können wir Sie unterstützen?
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns zur Terminabstimmung.
